Neue Regelungen mahnen zur Vorsicht!
Das aktuelle Bauvertragsrecht, das durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrecht im Jahr 2017 geändert wurde, hat eine Anzahl von tiefgreifenden Änderungen erbracht, die bei den am Bau tätigen Unternehmen noch nicht so richtig angekommen sind. Dies zeigt sich erst dann, wenn ein rechtliches Problem eintritt.
Das neue Bauvertragsrecht ist auf die nach dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bauverträge anwendbar. Nur die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Bauverträge unterliegen dem neuen Recht. Alle Bauunternehmer sollten sich einen kurzen Überblick über das neue Bauvertragsrecht verschaffen. Bislang galt, dass im BGB-Werkvertragsrecht eine Rechnung dann fällig war, wenn die Abnahme erfolgt ist. Das ist jetzt anders und wurde für den…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenDas Bauvertragsrecht des BGB
26.11.2020
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