Der Bundestag hat am 9. März 2017 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 auf einen Einspruch gegen das Gesetz verzichtet.
Das neue Bauvertragsrecht wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten und für alle Verträge gelten, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Grundsätzlich kann man das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts als Meilenstein in der Entwicklung des Bauvertragsrechts sehen. Die Arbeit für dieses Gesetz wurde auf dem ersten Deutschen Baugerichtstag 2006 begonnen. Hier wurden Empfehlungen für ein neues Bauvertragsrecht ausgesprochen, die in vielen Arbeitskreisen des Deutschen Baugerichtstages diskutiert wurden. Der Gesetzgeber ist in…