Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber Lichtbilder veröffentlichen, auf denen seine Arbeitnehmer zu erkennen sind?
Im Nachstehenden soll geklärt werden, inwieweit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber als Fotomodel zur Verfügung stehen muss. Die Darstellung des eigenen Unternehmens in Form von Internetauftritten und Prospekten ist üblich und wird in der Regel auch mit aussagekräftigen Fotos von kompetenten und zufriedenen Mitarbeitern geschmückt, die in die Kamera lächeln. Bevor es zu dieser Selbstdarstellung kommen kann, ist jedoch einiges zu beachten. Zunächst muss der Abgelichtete sowohl der Veröffentlichung als auch dem vorausgehenden Fotografiertwerden zustimmen. Mit einer Veröffentlichung eines Fotos, auf dem eine Person zu erkennen ist, die der Veröffentlichung…