Wer ist Urheber eines Werkes, welches der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschaffen hat?
Welche Ansprüche löst ein solches Urheberrecht aus?
In diesem Beitrag beschäftige ich den Leser mit den Fragen, die im Zusammenhang mit der Urheberschaft eines Arbeitnehmers an einem urheberrechtlich geschützten Werk entstehen. Der Einstieg in die Problematik beginnt mit der Definition dessen, was alles unter Urheberrechtsschutz gestellt werden kann. Wie so oft hilft hier ein Blick in das Gesetz. In § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist beispielhaft aufgezählt, was alles als urheberrechtlich geschütztes Werk infrage kommt. Für den Bereich des Arbeitsrechtes sind pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UrhG) sicherlich exotische Ausnahmefälle.…