Fallbeispiele sollen Hilfestellung beim Umgang mit Reklamationen bieten – oder besser noch: Ärgernisse vermeiden helfen!
Oftmals sind Unebenheiten, Beulen in Fußbodenkonstruktionen und Musterverzüge von Oberböden sowie schiefe Wellen in Wänden ein Grund für Reklamationen durch den Auftraggeber. Dann kommt es oft zu Diskussionen, ob Abweichungen hinsichtlich der DIN 18 202 »Toleranzen im Hochbau – Bauwerke« vorliegen oder ob es sich um hinzunehmende Unregelmäßigkeiten handelt.
Fallbeispiel 1: Musterverzug – Materialfehler, Verlegefehler: hinzunehmende Toleranzen?
In einem Verwaltungsgebäude sollte ein streifenförmig gemusterter Teppichboden parallel zu Raumachsen und Wänden vom Flur ausgehend in die Büros verlegt werden. Vor Ort bemängelte der Auftraggeber, dass der textile…