Vorsicht bei der Auswahl und Verarbeitung von Unterlagen.
Bei der Verlegung von schwimmenden Belägen ist die Verwendung von Unterlagen üblich und in aller Regel auch unproblematisch. Jedoch auch bei vollflächig geklebten Designbelägen werden von Fall zu Fall erhöhte Anforderungen an die Wärme- und Trittschalldämmung gestellt und diesbezüglich gegebenenfalls durch den Bauherrn/Nutzer entsprechende Unterlagsmaterialien gewünscht.
Gegenüber homogenen und heterogenen PVC-Bodenbelägen als Bahnenware sind bei der Auswahl und Verarbeitung von Unterlagsmaterialien bei Designbelägen jedoch eventuell andere Anforderungen und Verarbeitungstechnologien zu berücksichtigen.
In der VOB Teil C DIN 18 365 »Bodenbelagarbeiten« heißt es unter 3.4.1 wie folgt: »Bodenbeläge sind ohne Unterlagen zu…