»Ausschlitzungen« in Gussasphaltestrichflächen führten in Kaufhaus zu erhöhter Feuchtigkeit und zum Schaden des Bodenbelags.
In einem Kaufhaus wurden vom Auftragnehmer, entsprechend dem Auftrag des Bestellers, Fußbodensanierungsmaßnahmen auf einer Grundrissfläche von ca. 5000 m² durchgeführt. Es handelt sich hierbei um Flächenbereiche erdreichangrenzend, also nicht unterkellert. Partiell befindet sich als Untergrund ein Gussasphaltestrich, welcher jedoch durch bisherige Sanierungsmaßnahmen eine Vielzahl »Ausschlitzungen« aufwies und teilweise mit mineralischen Mörtelsystemen angearbeitet oder in Flächenbereichen egalisiert wurde.
Aus den im Rahmen einer gerichtlichen Beweissicherung vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Bestellerseite den Auftragnehmer beauftragt…