Wie das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mitteilt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Feststellungsurteil zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) erlassen, wonach keine nationalen Regelungen aufgehoben werden und die abZ bis zum 15. Oktober weiter vorgeschrieben bleibt. Erst von diesem Zeitpunkt an sollen die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte wie beispielsweise textile und elastische Bodenbeläge sowie Laminat und oberflächenbehandeltes Parkett vollständig aufgehoben werden, die im Rahmen der abZ für einen Einbau der Produkte in Deutschland bislang vorgeschrieben sind.
Das EuGH-Urteil verpflichtet jedoch den Mitgliedsstaat, aus eigener Initiative und nach eigener Entscheidung die notwendigen Maßnahmen…