Der Umfang des Versicherungsschutzes ist immer wieder Gegenstand der Rechtsberatung.
Dieser Themenkomplex wirft regelmäßig bei Mandanten die Frage auf, ob Schäden, die der Auftraggeber geltend macht, versichert sind. Die Rechtslage soll an den nachfolgenden Fällen aufgezeigt werden.
Der erste Fall geht auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 31. Oktober 2013 zurück. Hierbei ging es um einen Auftragnehmer, der Fliesen in einer Abfüllhalle einer Kelterei verlegt hat. Leider gibt es wegen der fehlerhaften Verlegung keinen Haftverbund zwischen Fliesen und Untergrund, sodass sich die Fliesen lösen und der gesamte Belag erneuert werden muss. Die in der Halle befindlichen Maschinen müssen ab- und wieder aufgebaut und die Halle für die Mängelbeseitigungsarbeiten geräumt werden. Der…