Eine verbindliche Absprache über die Vergütung ist unverzichtbar.
Beschleunigungsmaßnahmen geben immer Anlass zu verschiedenen Fragestellungen des Auftragnehmers, insbesondere, ob der Auftragnehmer der Beschleunigungsmaßnahme Folge leisten muss und wie eine solche Beschleunigungsmaßnahme bezahlt wird.
Der 1. Fall wurde im Jahre 2017 durch das OLG Dresden entschieden. Hier ging es eigentlich um den unproblematischen Fall, dass sich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer eines VOB-Vertrags dem Grunde nach geeinigt haben, dass der Auftragnehmer Beschleunigungsmaßnahmen ergreifen soll, um eine nicht von ihm zu verantwortende Verzögerung des Bauablaufs zu kompensieren. Zu einer Einigung über die vom Auftraggeber zu zahlende Beschleunigungsvergütung kommt es jedoch nicht. Eine…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Noch kein Kunde? Jetzt registrierenDie Krux mit den Beschleunigungsmaßnahmen
25.10.2019
Testen Sie 3 Monate kostenlos und unverbindlich die Fachzeitschrift OBJEKT.
Wir bereiten Ihren Bericht vor, bitte warten Sie.....
Es gab ein Problem bei der Erstellung Ihres Berichts, bitte versuchen Sie es erneut.