Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei dieser Änderung beachten?
Seit dem 1. Januar 2016 müssen die Ärzte für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen andere Formulare verwenden. Die Vorgaben, welche Formulare zu benutzen sind, wurden in der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung festgelegt. Diese Vereinbarung ist Bestandteil des Bundesmantelvertrags – Ärzte (BMV-Ä).
Die alte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestand aus drei Ausfertigungen. Eine für den Arbeitgeber, eine für die Krankenkasse und eine verblieb beim ausstellenden Arzt. Für den Arbeitnehmer war kein Exemplar vorgesehen. Dieser Missstand wurde nun abgestellt. Der neue Satz AU-Bescheinigungen besteht aus vier Ausfertigungen.
Inhaltlich hat sich auch einiges geändert. Es…