In einem Verwaltungsgebäude kam es zur Mängelrüge.
In Fachkreisen ist bekannt, dass Hochkantlamellenparkett als besonders strapazierfähig eingestuft wird und auch die Wertschöpfung, Werterhaltung und Nachhaltigkeit vom Bauherrn in besonderer Weise gewünscht und auch gefordert werden.
In einem besonders repräsentativen Verwaltungsgebäude kam es zu einem Mieterwechsel. Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter Mängelrüge erteilt, weil das Hochkantlamellenparkett überproportional nachteilig beeinflusst worden ist, und zwar in Form von Trampelpfaden, partieller Zerstörung der Hochkantlamellen im Drehsesselbereich und Splitterungen der Hochkantlamellenstäbchen.
Die Beanstandung des Vermieters gegenüber dem Mieter war und ist gerechtfertigt, weil nicht funktionstaugliche…