In der Baupraxis ranken viele Mythen um die VOB/B. Dieser Fachbeitrag soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
VOB/B = Grundgesetz des Bauvertrags?
Viele meinen, dass die VOB/B das sogenannte Grundgesetz des Bauvertrags ist. Das ist nicht der Fall. Vielmehr ist das Grundgesetz des Baurechts das Bauvertragsrecht des BGB. Das sind die gesetzlichen Vorschriften in §§ 650a ff BGB. Die VOB/B ist dagegen von ihrer Rechtsnatur nur Allgemeine Geschäftsbedingung, die unterhalb des Gesetzes steht. Die VOB/B ist zwar privilegiert und geht den gesetzlichen Vorschriften vor, soweit sie vereinbart ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die BGB-Vorschriften in dem Fall irrelevant sind. Bei Lücken in der VOB/B oder auch bei wesentlichen Abweichungen greift immer noch das BGB-Bauvertragsrecht.…