Seit 1997 können geprüfte Kollektionen von Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett der Mitglieder des Deutschen Kork-Verbandes (Herford) das Qualitätszeichen »Das Kork-Logo« tragen. Die zugrundeliegenden Prüfbestimmungen haben einen umfassenden, teilweise über gesetzliche Regelungen hinausgehenden Verbraucherschutz im Fokus. Im Kontext zum technischen Fortschritt hat der siegelgebende Verband nun die Nutzungsbedingungen und die Publikation seiner Kollektivmarke auf alle Kork-Bodenbeläge ausgedehnt, sofern sie die erforderlichen und unabhängig durchgeführten Prüfungen bestanden haben.
Die Prüfbestimmungen wurden grundlegend aktualisiert. Unverändert bleibt die Mitgliedschaft im Deutschen Kork-Verband als Grundvoraussetzung, um die Kollektivmarke zu erhalten bzw. zertifizierte Produkte…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenDKV: Kork-Logo um Kategorie »Kork-Fertigböden« erweitert
19.02.2023
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