In diesem Beitrag geht es wieder einmal um neueste Fälle aus der Baupraxis.
Der erste Fall behandelt die Einstellung von Arbeiten wegen umstrittener Nachträge. Hier soll nochmals der Zusammenhang von der Vertragsdurchführung und von Nachträgen besprochen werden. Grundsätzlich gilt, dass Streitigkeiten über Nachträge den Auftragnehmer nicht dazu berechtigen, seine Leistung einzustellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftraggeber die Beauftragung eines berechtigten und prüfbar angebotenen Nachtrags grundlos verweigert. Das ist der einzige Ausnahmefall. Ansonsten gilt, dass der Auftragnehmer aufgrund seiner werkvertraglich bestehenden Vorleistungspflicht diese Leistungen auch ohne eine Vereinbarung über die Nachtragshöhe ausführen muss. Es gilt der Grundsatz:…