An der Erfolgshaftung wird der Handwerker gemessen. Als Handwerker muss man sein Gewerk zum Erfolg führen. Rechtlich übersetzt heißt das, das Gewerk muss dauerhaft funktionstauglich sein. Dann ist der Erfolg eingetreten.
Hierbei kann man sich als Handwerker jedoch nicht nur auf sein Gewerk konzentrieren und denken, dass es damit getan ist. Viele Handwerker sind der Ansicht, sie müssten nur ein Leistungsverzeichnis abarbeiten, was aber eine völlig falsche Denkweise darstellt.
Ein Handwerker darf nicht nur einfach das Leistungsverzeichnis abarbeiten, sondern sein Werk muss dauerhaft funktionieren, auch im Zusammenhang der Einbindung seines Gewerks, insbesondere der Örtlichkeit und zu anderen Gewerken.
Deshalb muss der Handwerker auch rechts und links des Leistungsverzeichnisses schauen…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenErfolgshaftung in der Fußbodentechnik
12.12.2024
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