Anhand der Rechtslage der obergerichtlichen Rechtsprechung sollen die Fälle voneinander abgegrenzt werden.
In der Baupraxis wird immer wieder danach gefragt, wann Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig sind, wenn der Auftraggeber ein solches Privatgutachten vorgerichtlich in Auftrag gegeben hat. Berechtigterweise fragt der Auftragnehmer immer, ob er diese außergerichtlichen Kosten zu ersetzen hat.
Eine Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten, die durch ein Privatgutachten angefallen sind, liegt dann nicht vor, wenn der Auftraggeber lediglich vorbeugend einen Sachverständigen beauftragt, ein Werk auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen, ohne dass ihm bereits Mängel bekannt sind. Mithin ist es dem Auftraggeber untersagt, lediglich vorsorglich einen…