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24.02.2020

Arglistige Täuschung und unterlassene Bedenkenhinweise gegenüber dem Auftraggeber können sehr kostspielig werden.

In diesem Fachbeitrag sollen wieder interessante Rechtsfälle aus der Rechtsprechung vorgestellt werden. Der erste Fall zeigt, dass leichtfertiges Verhalten den Auftragnehmer teuer zu stehen kommen kann. Dieser Fall geht auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2004 zurück, das zwar älter ist, jedoch immer noch die gleiche rechtliche Relevanz hat. Hier ging es darum, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erstellung einer Verbundfüllung unterhalb der vom Auftragnehmer eingebauten Kunststofffenster beauftragte. Diese Verbundfüllung sollte unter anderem aus 18 mm starken Duripanel-Platten bestehen. Stattdessen verbaute der Auftragnehmer jedoch…

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