Die Ersatzfähigkeit fiktiver Mängelbeseitigungskosten stellt auch für den Bodenleger ein praxisrelevantes Thema dar.
Für den Fall, dass der Bodenleger zum Schadensersatz durch ein Gericht verurteilt wird, fragt sich, in welcher Höhe der Schadensersatzanspruch anzusetzen ist. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen den reinen Mängelbeseitigungskosten und den Folgekosten, die meist die reinen Mängelbeseitigungskosten erheblich übersteigen. Dies soll anhand der älteren Rechtsprechung aufgezeigt werden, die jedoch nach und nach aufgeweicht wird. Die Historie soll in diesem Beitrag dargelegt und erklärt werden. Dem Bundesgerichtshof lag im Jahre 2003 ein Fall zugrunde, welcher der BGH mit Urteil vom 10. April 2003 entschieden hat. Dabei ging es um einen privaten Bauherrn, der…