Farbunterschiede: Aus produktionstechnischen und verlegetechnischen Gründen sind bestimmte optische Abweichungen, zum Beispiel in der Farbgleichheit benachbarter Bahnen oder in der übereinstimmenden Weiterführung von Mustern (Musterversprünge), nicht völlig vermeidbar. Bei Veloursteppichen kann nach dem Verlegen eine partielle Veränderung der Strichrichtung zu optisch auffälligen, klein- oder großflächigen Schattierungen führen, die als »Shading« bezeichnet werden und deren genaue Ursache bisher nicht bekannt ist. Herstellung, Verlegeverfahren, Reinigung und Pflege können als Schadensursachen ausgeschlossen werden. Auch die Neuverlegung des Teppichs verhindert nicht sicher, dass das Erscheinungsbild wieder auftritt. Wenn nicht im Vorfeld durch ausdrücklichen, möglichst schriftlichen…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenFlooright: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten an Fußböden – Rechtsstreit vermeiden (Teil 2)
15.08.2025
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