Der Beitrag beschäftigt sich wiederum mit der neuesten Rechtsprechung. Dargestellt werden wissenswerte rechtliche Fragestellungen, die für den Bodenleger von Interesse sind.
Die erste Entscheidung behandelt ein nicht unübliches Vorgehen zwischen allen Baubeteiligten. Der Auftraggeber bittet den Auftragnehmer darum, die Rechnung auf ein anderes Unternehmen umzuschreiben. Der Auftragnehmer geht hin und schreibt eine Rechnung über 25 000 Euro auf eine neue Gesellschaft um. Diese zahlt den Werklohn leider nicht. Jetzt fragt natürlich der Auftragnehmer, wen er gerichtlich in Anspruch nehmen soll. Zunächst ist fraglich, ob der Auftragnehmer die neue Gesellschaft gerichtlich in Anspruch nehmen kann. Dann müsste das Umschreiben der Rechnung auf die neue Gesellschaft als Antrag auf…