Pauschalpreisverträge geben immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, insbesondere im Fall von falsch ermittelten Mehr- oder Mindermengen. Wer trägt hier das Mengenermittlungsrisiko?
Im 1. Fall geht es um die Ausführung von Mindermengen. Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass der Pauschalpreis aufgrund der Mindermengen herabgesetzt werden muss.
Hier ging es darum, dass ein Auftragnehmer mit der Herstellung bautechnischer Brandschutzanlagen nach VOB beauftragt war. Nach einer Position des vom Auftraggeber erstellten Leistungsverzeichnisses sind 9489,32 m² Kanal zum Pauschalpreis von 860000 Euro auszuführen. Nach Fertigstellung rechnet der Auftragnehmer diesen Betrag nach dem Pauschalpreis ab. Jedoch kürzt der Auftraggeber die betreffenden Positionen um 400000 Euro und verweist…
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23.08.2019
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