Mithin ist der Auftragnehmer, wenn er alles richtig gemacht hat, rechtssicher in der Angelegenheit unterwegs.
Es ist mal wieder an der Zeit, sich mit Grundsätzlichkeiten zu beschäftigen, da viele Auftragnehmer in Fragen zu Grundsatzentscheidungen im Baurecht unsicher sind. Hierzu besteht gar kein Anlass. Die drei nachfolgenden Urteile sind gefestigte Rechtsprechung.
Im ersten Fall geht es um einseitiges Aufmaß durch den Auftragnehmer. Hier stellt sich die Frage, wie der Auftragnehmer an sein Geld kommt. Dieser Fall geht auf ein Urteil des OLG Köln vom 5. Juli 2017 zurück. Ein ganz typischer Fall. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber als Nachunternehmer für die Lieferung und Montage von Bodenbelagsarbeiten tätig. Die VOB/B ist vereinbart. Ein bloßes einseitiges Aufmaß wird…