Illegale Downloads durch Internetzugang am Arbeitsplatz. Haftet der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass dem Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird. Über die Spielregeln, die dabei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten sind, war in OBJEKT 5/11, Seite 10, bereits zu lesen. Was aber droht dem Arbeitgeber im Verhältnis zu einem Dritten, dessen Interessen durch den Arbeitnehmer über den Internetzugang des Arbeitgebers verletzt wurden. Haftet der Arbeitgeber etwa dem Rechteinhaber auf Schadensersatz, wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz illegal Musik downloadet?
Im Zusammenhang mit solchen illegalen Downloads hat sich eine Abmahnindustrie entwickelt, von der einige…