Die Sache mit dem Egalisationsanstrich.
Bei mineralischen Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) gehören Egalisationsanstriche häufig zur Werkleistung und unterliegen damit den Mängelansprüchen von § 13 nach VOB Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen) im Sinne der Gewährleistung. Für Mängelansprüche nach VOB gilt dann eine Verjährungsfrist von vier Jahren, bei Werkverträgen auf Grundlage des BGB beträgt die Frist dagegen fünf Jahre. Hierzu zählen dann für den Erfolg der Werkleistung die vereinbarten Beschaffenheiten, etwa der vereinbarte und bestellte Farbton für eine WDVS-Fassade.
Mit dem nachfolgenden Beitrag soll eine Sensibilisierung erfolgen, ob und inwieweit der Auftragnehmer solche Gewährleistungsrisiken bedenkenlos eingehen kann – oder aber eine Stolperfalle vorliegt und…