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Haftungsfrage bei ­Mängeln durch den Nachunternehmer

11.06.2025

Ein Mangel am Bau – und plötzlich stehen Sie als Handwerker im Kreuzfeuer zwischen Bauherr und Nachunternehmer. Dabei haben Sie selbst sauber gearbeitet. Doch eines ist sicher: Wenn Sie jetzt nicht richtig reagieren, sind Sie nicht nur der Leidtragende, sondern auch der Zahlmeister.

Der Fristablauf – Ihr größter Gegner bei Mängeln
Im Bauhandwerk sind Fehler unvermeidlich. Wichtig ist, wie Sie damit umgehen. Wird ein Mangel gerügt, haben Sie das Recht, diesen selbst zu beseitigen – das sogenannte Recht zur zweiten Andienung. Dieses Recht ist Ihr Schutzschild, denn nur so behalten Sie die Kontrolle über Kosten, Material und Qualität der Nachbesserung.
Doch dieses Schutzschild hält nur so lange, wie Sie frühzeitig und entschlossen handeln. Wenn der Bauherr Ihnen eine Frist zur…

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