Handwerksbetriebe haben bei Materialmängeln gegenüber ihren Lieferanten das Nachsehen. Ein- und Ausbaukosten bleiben unverschuldet an den Betrieben hängen. Die Initiative »Mit einer Stimme« will mit einer Online-Petition die unfaire Gesetzeslage ändern.
Hintergrund: Am 15. Juli 2008 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Aus- und Wiedereinbaukosten eines fehlerhaften Produkts nicht der Verkäufer tragen muss. Seitdem gilt in Deutschland eine handwerkerfeindliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln. Ausführende Unternehmen bleiben aufgrund fehlender Gesetzesgrundlage auf den Ein- und Ausbaukosten des bereits fehlerhaft gelieferten Materials sitzen. Dies kann für einen Betrieb das finanzielle Aus bedeuten.
Die Initiative für das Handwerk »Mit einer Stimme« hat sich…