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Haftungsrisiko bei Bauproduktmängeln: Handwerks-Initiative will Gesetzes­lücke schließen

28.08.2014

Handwerksbetriebe haben bei Materialmängeln gegenüber ihren Lieferanten das Nachsehen. Ein- und Ausbaukosten bleiben unverschuldet an den Betrieben hängen. Die Initiative »Mit einer Stimme« will mit einer Online-Petition die unfaire Gesetzeslage ­ändern.

Hintergrund: Am 15. Juli 2008 entschied der Bundes­gerichtshof (BGH), dass Aus- und Wiedereinbaukosten eines fehlerhaften Produkts nicht der Verkäufer tragen muss. Seitdem gilt in Deutschland eine handwerkerfeindliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln. Ausführende Unternehmen bleiben aufgrund fehlender Gesetzesgrundlage auf den Ein- und Ausbaukosten des bereits fehlerhaft gelieferten Materials sitzen. Dies kann für einen Betrieb das ­finanzielle Aus bedeuten.

Die Initiative für das Handwerk »Mit einer Stimme« hat sich…

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