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Herausgabe von Arbeitsmitteln

27.07.2015

Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitsmittel, etwa Handys, Werkzeuge oder auch Firmenfahrzeuge. Was passiert damit, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, müssen Arbeitsmittel an den Arbeitgeber in der Regel zurückgegeben werden. Hier muss es natürlich heißen, dass die ­Herausgabe spätestens bei Beendigung erfolgen muss. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist keine Voraussetzung für die Rückgabepflicht des Arbeitnehmers. Eigentümer der Gegenstände ist der Arbeitgeber und als solcher kann er jederzeit, auch ohne vorherige Kündigung, die Herausgabe seines Eigentums verlangen.

Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung schuldhaft nicht nach, liegt hierin eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten,…

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