Rechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls mit Dienst- oder Privatfahrzeug des Arbeitnehmers.
Arbeitnehmer S fährt mit seinem Dienstwagen im Auftrag des Arbeitgebers E zu einem Kunden, um dort eine Lieferung abzugeben. Auf diesem Weg übersieht S an einer Kreuzung den von rechts kommenden Pkw des G. Es kommt zu einer Kollision. Beide Fahrzeuge werden beschädigt.
Es besteht kein Streit darüber, dass S hier gegen die Grundregel des Vorfahrtrechts rechts vor links (§ 8 StVO) verstoßen hat. Dies hat zur Folge, dass Arbeitnehmer S als Fahrer gegenüber seinem Unfallgegner G haftet (§ 18 StVG). Neben dem Arbeitnehmer S haftet aber auch der Halter des Fahrzeugs, der Arbeitgeber E, gegenüber dem geschädigten G (§ 7 StVG). Halter und Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs müssen dem…