Aus realen Fällen lernen!
Der 1. Fall kommt aus der Baupraxis. Hier kommt es immer wieder vor, dass in einem Terminplan oder im Verhandlungsprotokoll nur Circa-Angaben gemacht werden. Dann ergibt sich die Frage, ob durch diese Circa-Termine Vertragsfristen verbindlich vereinbart sind.
Das verneint das OLG Hamm in einem Beschluss vom 7. September 2021 zu Recht. Dies ist ständige Rechtsprechung und wird zum Glück für die Auftragnehmer immer wieder durch die Auftraggeber falsch gemacht. Eine verbindliche Fertigstellungsfrist ist nur vereinbart, wenn es sich um eine nach dem Kalender bestimmbare Frist handelt. Hierzu reichen Circa-Angaben nicht aus.
In diesem Fall war es so, dass dies im Verhandlungsprotokoll gestanden hat. Im weiteren Verlauf hat dann der Auftraggeber Terminpläne mit…