Wofür Loba bereits seit 2003 konsequent eintritt, wird nun vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bestätigt: Stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Holzböden sind nach Stand der Technik nicht mehr erforderlich. Dies stärkt den gesundheitlichen Schutz von Verarbeitern deutlich.
Anfang 2017 wurde die neu gefasste Technische Regel für Gefahrstoffe Nr. 617 (TRGS 617) »Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden« veröffentlicht. Sie regelt eindeutig die Ausweichmöglichkeiten für bestimmte Anwendungsbereiche. Loba setzt seit mehr als 13 Jahren konsequent auf lösemittelfreie High-Solid-Ölsysteme. Dazu zählt »Lobasol HS AkzentOil 100« auf Basis…