Unterschiedliche Auffassungen von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite treffen aufeinander.
In der Baupraxis kommt es immer wieder zu Fragestellungen im Zusammenhang mit Mengenänderungen beim Pauschalvertrag. Hier stoßen unterschiedliche Auffassungen von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite aufeinander. Es ist Zeit, Licht ins Dunkle zu bringen und die rechtlichen Auswirkungen von Mengenänderungen zu erhellen. Grundsätzlich gilt, dass der Preis unverändert bleibt, wenn die tatsächliche Menge von der dem Vertrag zugrundegelegten Menge abweicht.
Mithin sind grundsätzlich beide Seiten auch bei Mengenänderungen beim Pauschalvertrag an den Preis gebunden. Der Pauschalpreis bleibt bestehen. Bei erheblichen Mengenabweichungen findet jedoch sowohl beim VOB-Vertrag als auch beim…