Die existenzbedrohende Haftungsfalle, die Handwerker dazu zwingt, bei Materialmängeln der Lieferanten die Ein- und Ausbaukosten zu übernehmen und so für unverschuldete Produktmängel zu haften, macht die Initiative »Mit einer Stimme« anhand eines aktuellen Falles deutlich: Eine vom Großhandel bzw. vom Hersteller fehlerhaft gelieferte zweischichtige Parkettdiele wurde dem einbauenden Handwerker aus Baden-Württemberg zum Verhängnis. Ein verdeckter Produktmangel, eine Decklamellenablösung bei der Diele, zeigte sich erst nach acht Monaten. Der Großhandel sagte dem Handwerker zunächst eine Kostenbeteiligung der Aus- und Wiedereinbaukosten zu, zog sich allerdings während der Austauscharbeiten anwaltlich aus der Verantwortung.
Als der Handwerker schließlich auf den Aus- und…