Am 1. Januar 2018 wird das im März vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft treten. Insbesondere durch die Verknüpfung des Mängelgewährleistungsrechts mit dem Bauvertragsrecht, das besonders intensiv zwischen den Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD beraten wurde, haben sich die Verhandlungen lange hingezogen.
Für Handwerker bedeutet die Gesetzesreform, dass die Haftungsfalle endlich beseitigt wurde. Künftig kann ein Handwerker grundsätzlich von seinem Baustofflieferanten, der ihm mangelhaftes Material geliefert hat, welches bereits bei seinem Kunden eingebaut wurde, nicht nur neues Material, sondern auch die Erstattung der Ein- und Ausbaukosten verlangen. Für die Kosten des…