Es gibt wieder von interessanten Rechtsfällen zu berichten. Eines der Themen ist die fehlende Vertretungsmacht. Im ersten Beispiel geht es um einen Fall, in dem ein Auftraggeber einen Auftragnehmer mit Bauleistungen für den Umbau eines Mehrfamilienhauses beauftragt hat. Auftraggeber soll die D. GmbH & Co. KG sein. Der Bauvertrag wird von dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH unterzeichnet. Später stellt sich heraus, dass die D. GmbH & Co. KG überhaupt nicht existiert und der Unterzeichner auch gar kein Geschäftsführer ist.
Der Auftragnehmer geht gegen den Unterzeichner des Bauvertrags persönlich vor und verlangt 40000 Euro Werklohn. Dies mit Erfolg, wie das OLG Celle mit Urteil vom 4. April 2022 entschieden hat. Dem Auftragnehmer steht gegen den Unterzeichner des Bauvertrags…
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20.02.2023
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