In den nächsten Ausgaben wird der Entwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung besprochen.
Die Reform des Bauvertragsrechts ist momentan im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode kurz vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Eine Reform des Bauvertragsrechts ist wünschenswert, jedoch muss man feststellen, dass die Reform leider größtenteils missglückt ist. Man hat nicht den Eindruck, dass bei der Reform die Abläufe beim Bau und die Interessen der Bauunternehmen berücksichtigt wurden. Die Vorschriften zeigen vielfach neue Fragestellungen auf, die durch die Reform überhaupt nicht beantwortet werden. Diese Reform wird sicherlich dazu führen, dass die Reform wiederum reformiert…