Über den Punkt der Kündigung in den Werksverträgen.
Weiter wurde die Kündigung aus wichtigem Grund für alle Werkverträge in die Vorschriften aufgenommen. Anders als in den §§ 8, 9 VOB/B gibt es jedoch keinen Katalog von wichtigen Gründen, die eine Kündigung rechtfertigen können. In der VOB/B ist aufgeführt, welche Kündigungsgründe zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen. Dies hat der Gesetzgeber hier offengelassen und überlässt die Ausgestaltung weiterhin der Rechtsprechung. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Gesetzgeber für alle Beteiligten hier auch einen Katalog implementiert hätte, um aufzuzeigen, wann ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt. So verbleibt es bei dem unbestimmten Rechtsbegriff, dass ein wichtiger Grund dann vorliegt, wenn dem kündigenden Teil…