2019 startet mit fünf interessanten Fällen aus der Praxis.
Der erste Fall geht zurück auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. April 2018. Ein öffentlicher Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Verkehrsführung und Verkehrssicherung auf einem Autobahnabschnitt. Nach dem Leistungsverzeichnis hat der Auftragnehmer 588 Tage lang eine Stahlgleitwand auf einer Länge von knapp 15 Kilometer für 1184 Euro am Tag vorzuhalten.
Aufgrund auftraggeberseitiger Beschleunigungsmaßnahmen sind die Bauarbeiten nach nur 333 Tagen ab-geschlossen. Der Auftraggeber ordnet den Abbau der Stahlgleitwand an. Der Auftragnehmer beansprucht für nicht erbrachte Leistungen eine Vergütung in Höhe von 95000 Euro. Mit Erfolg kann der Auftragnehmer diese Vergütung beanspruchen. Der…
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17.12.2018
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