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Nicht zur Nachahmung empfohlen

16.04.2020

Wenn der Auftragnehmer keine Bedenken anmeldet, haftet er für die Kosten der Mängelbeseitigung.

Nachfolgend werden wieder lehrreiche Fälle vorgestellt, um aufzuzeigen, wie man es gerade nicht machen sollte.

Der 1. Fall beschäftigt sich mit der Korrosion von verzinkten Stahlbauteilen einer Fassade und geht auf eine Entscheidung des OLG München zurück. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt es zu einem Rechtsstreit. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellt fest, dass die Stahlbauteile unzureichend vorbehandelt wurden. Notwendig wäre eine chemische Vorbehandlung auf Phosphat­basis gewesen.
Der Auftragnehmer verteidigt sich ­damit, dass im Leistungsverzeichnis keine Vorbehandlung vorgesehen war und dass er deshalb diese Vorbehandlung nicht schuldete. Außerdem…

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