Das sollte der Auftragnehmer wissen
Planungsleistungen des Auftragnehmers können tückisch sein. Viele Auftragnehmer wollen dem Auftraggeber was Gutes tun und begeben sich damit in Gefahr. Denn dem Auftragnehmer muss bewusst sein, dass er bei Erbringung von Planungsleistungen immer in der Haftung steht. Dies ist auch durchgängige und herrschende Rechtsprechung. Anhand von Urteilen soll die Rechtslage dargestellt werden.
Der erste Fall geht auf ein Urteil des OLG Brandenburg vom 14. August 2013 (4 U 191/11) zurück. Der Auftragnehmer plant für den Auftraggeber eine Heizungsanlage auf Grundlage der VOB/B. Anstelle der ursprünglich vom Auftraggeber vorgesehenen Gasbrennwertanlage kommt es auf Vorschlag des Auftragnehmers zur Ausführung einer Erdwärmeheizung. Jedoch stellt sich…
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01.02.2022
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