Tagtäglich sind Handwerker von Preissteigerungen und Materiallieferengpässen betroffen, so auch die Bodenleger. Sie fragen sich hier natürlich zu Recht, wie sie diese Preissteigerungen an die Kunden weitergeben können.
Ein Blick auf die Rechtslage zeigt, dass dies nicht mal eben so erfolgen kann. Hier ist das Verständnis der Rechtslage entscheidend, um die Verhaltensweisen dementsprechend anzupassen. Jedem Bodenleger sollte bewusst sein, dass bestehende Verträge grundsätzlich einzuhalten sind. Das bedeutet, dass das Beschaffungs- und Preisrisiko, also die Leistungsgefahr, aufseiten des Auftragnehmers verbleibt.
Es ist ein Grundsatz im Recht, dass jede Partei ihr eigenes Risiko trägt. Dieses Risiko kann man der anderen Vertragspartei übertragen, jedoch sind hierfür hohe Hürden…
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12.06.2022
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