Zum Jahresbeginn hat es wieder ein Feuerwerk von neuen Entscheidungen gegeben.
Nachfolgend werden für die Baupraxis interessante Urteile dargestellt. So kommt es immer wieder vor, dass von Baustellen Baumaterial entwendet wird und sich die Frage stellt, wer das Diebstahlrisiko trägt. Hierzu ein aktueller Fall des OLG Saarbrücken vom 3. Dezember 2014. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich zur schlüsselfertigen Errichtung eines Wohnhauses. Der AN übergibt dem privaten Bauherrn (AG) das Haus bereits vor Durchführung der noch von ihm zu erbringenden Innenausbauarbeiten. Nach Übergabe des Hauses an den AG wird in das Haus eingebrochen und Baumaterialien für den noch auszuführenden Innenausbau entwendet, obwohl das Haus ordnungsgemäß verschlossen war. Es fragt sich in dem…