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26.01.2021

Aus Fällen und Fehlern lernen.

Der erste Fall zur Schwarzgeld­abrede ist aktuell wie nie. Viele gehen gutgläubig eine solche Schwarzgeldabrede ein. Hier soll da­rauf aufmerksam gemacht werden, dass auch Teil-Schwarzgeldabreden zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages führen. Das wird oft übersehen.
Der Fall des OLG Schleswig aus dem Jahr 2014 ist hierzu sehr lehrreich. Hier geht es um die schlüsselfertige Erstellung einer Hotelerweiterung zu einem Pauschalpreis von 500000 Euro netto, den Unternehmer und Hotelier vereinbaren. Zusätzlich soll der Unternehmer 30000 Euro nebenbei erhalten. Auf die angeforderten Abschläge leistet der Hotelier 340000 Euro. Weitere Abschlagszahlungen erbringt er nicht.
Er beruft sich auf eine Vielzahl von Mängeln und eine fehlende Prüfbarkeit der…

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