Jeder Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung zu fordern.
In der Baupraxis zeigt sich immer wieder, dass viele Handwerker keine Kenntnis von dem scharfen Schwert der Vorschrift des § 650f BGB (früher: § 648a BGB) haben oder diese Vorschrift falsch anwenden. Dies kann für den Handwerker finanziell tödlich sein, wenn er sich selbst den Strick um den Hals legt, wie der erste Fall aufzeigt.
Doch bevor wir tiefer in die Thematik einsteigen, möchte ich nochmals den Sinn und Zweck der Vorschrift kurz erklären. Jeder Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung zu fordern, um sein Vorleistungsrisiko abzusichern. Hierzu muss der Auftragnehmer nur einen Betrag nennen und eine angemessene Frist setzen. Rechtsfolge ist, wenn der…