Die Beauftragung von Detektiven, die gegen den Arbeitnehmer ermitteln, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In welchen Fällen ist dies erlaubt? Und muss der Arbeitnehmer auch die Kosten dieser gegen ihn gerichteten Ermittlungen ersetzen? Welche Folgen ergeben sich bei unzulässigen Untersuchungsmaßnahmen?
Hauptfälle, in denen der Arbeitgeber sich der Hilfe einer Detektei bedient, sind Fälle der vorgetäuschten Krankheit oder einer verbotenen Wettbewerbstätigkeit. Hier hat der Arbeitgeber nur bedingt die Möglichkeit, selbst Tatsachen auszuforschen und Beweise zu sammeln, die er benötigt, um in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren zu bestehen. Hier bedient er sich der Hilfe professioneller Ermittler, die sich unerkannt an die Fersen des Arbeitnehmers heften können und…