Insbesondere in Arztpraxen sollte bei hygienischen Anforderungen von Fußböden die Richtlinie des Robert-Koch-Instituts beachtet werden.
In einer größeren Arztpraxis in Norddeutschland erhielt ein Auftragnehmer vom Besteller den Auftrag, die etwa fünf Jahre alten Linoleum-Bodenbelagsflächen einer Grundreinigung zu unterziehen und anschließend einen neuen, funktionstauglichen Oberflächenschutz herzustellen, welcher für diesen hier in Rede stehenden Verwendungsbereich die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik/des Fachs unter Einbeziehung der hygienischen Anforderungen sowie Wertschöpfung, Werterhaltung und Nachhaltigkeit erfüllt.
Der Besteller hat gegenüber dem Auftragnehmer unmittelbar nach Fertigstellung gerügt, dass der neu hergestellte Oberflächenschutz mit erheblichen…