Der Untergrund bildet die entscheidende Grundlage für einen technisch intakten Fußboden. Er sollte daher auch nach vielen Jahren noch in einwandfreiem Zustand sein. Die langjährige Nutzung fördert allerdings manchmal Mängel zutage, die bereits vor den Verlegearbeiten vorhanden waren.
Die Prüfung des Untergrundes ist für Boden- und Parkettleger Pflicht. Grundlage dafür ist die DIN 18365 »Bodenbelagarbeiten« bzw. DIN 18356 »Parkettarbeiten«. Beide Normen führen sogenannte Prüfpflichten auf. Hauptziel ist, den Bauherren vor möglichen Schadensquellen zu bewahren. Deshalb muss der ausführende Betrieb mit handwerksüblichen Mitteln jeden Unterboden vor Beginn seiner Arbeit untersuchen.
Hilfreiche Literatur zur Beurteilung von Untergründen
Zunächst ist zu klären, nach welchen Kriterien…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenThomsit: Bewertung von Untergründen vor Verlegearbeiten
26.11.2020
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