Zu früh entfernte Randdämmstreifen an schwimmenden Estrichen sind auf der Baustelle ein immer wiederkehrendes Ärgernis für Boden- oder Parkettleger. Zumal die technischen Regeln des Fachs unmissverständlich klarstellen, dass Estrichrandfugen keinesfalls geschlossen werden dürfen. Andernfalls drohen Schallbrücken und Einzwängungen, für die letztlich der Ausführende der Bodenbelagsarbeiten verantwortlich gemacht werden kann. Daher sollte in einem solchen Fall grundsätzlich vor Beginn der Spachtelarbeiten darauf hingewiesen und Bedenken angemeldet werden. Doch die gängige Praxis sieht anders aus. »Oft wird die Notwendigkeit von Randdämmstreifen unterschätzt oder ignoriert, das Trennmaterial wird zu früh entfernt, und wir müssen uns dann mit den Folgen herumärgern«, beschreibt…
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Thomsit-Systemaufbau: Spachtelstopper schützt überall dort vor Schallbrücken, wo Randdämmstreifen fehlen
16.12.2009
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