Klauseln in Verträgen sind heute Standard. Die Vorfrage ist immer, ob diese Klauseln auch wirksam sind. In diesem Beitrag geht es um unwirksame Klauseln, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer verwendet. Der Auftraggeber ist mithin der Verwender der Klauseln. Verwender ist immer derjenige, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung der vorformulierten Vertragsbedingungen erfolgt. Eine solche Klausel darf weder überraschend noch intransparent sein noch den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Dann ist die Klausel unwirksam. Das hat zur Rechtsfolge, dass die Klausel keine Wirkung entfaltet. Das bedeutet, dass diese Klausel als nicht geschrieben gilt und rechtlich nicht beachtet wird. Im Nachfolgenden sollen unwirksame Klauseln aufgezeigt werden.
Unwirksame Klauseln
So…