Welche Klauseln sind in Bauverträgen unwirksam?
Jegliche Abweichung vom gesetzlichen Leitbild führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit einer Klausel. Trotzdem versuchen viele Auftraggeber, derartige Klauseln in ihren Vertrag aufzunehmen. Der Auftragnehmer sollte sich von derartigen Klauseln keinesfalls einschüchtern lassen. In diesem Beitrag sollen unwirksame Klauseln vorgestellt werden.
Die erste geht auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf mit Urteil vom 25. November 2014 zurück. Dabei ging es um eine Klausel in einem VOB-Vertrag, welche vorsah, dass Abschlagszahlungen nur in Höhe von 90 Prozent der erbrachten und durch Aufmaß nachgewiesenen Leistungen durch den Auftragnehmer verlangt werden können. Es ging um die Erbringung von Maurer- und Betonarbeiten für ein Mehrfamilienhaus.…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenUnwirksame Klauseln
23.03.2019
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